Anlagegold mehrwertsteuerfrei: Welches Gold ist befreit – und warum Silber nicht?
Anlagegold ist in Deutschland mehrwertsteuerfrei – aber nicht jedes Gold ist Anlagegold. Nach § 25c UStG sind Goldbarren und Goldplättchen mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000 von der Umsatzsteuer befreit, ebenso Goldmünzen mit mindestens 900/1000, die nach 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise nicht mehr als 80 % über ihrem Goldwert gehandelt werden. Für Silber, Platin, Palladium und Goldschmuck gilt die Befreiung nicht: Kaufen Sie diese beim Händler, fällt Umsatzsteuer an, in der Regel 19 %.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – was ist gemeint?
Im Alltag spricht man von Mehrwertsteuer, im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer – gemeint ist dieselbe Steuer mit einem Regelsatz von 19 %. Wenn ein Händler Gold „mehrwertsteuerfrei“ anbietet, heißt das: Auf den Kaufpreis kommt keine Umsatzsteuer. Sie bezahlen den Wert des enthaltenen Feingoldes und das Aufgeld des Händlers für Prägung, Transport und Handel. Liest man „Anlagegold steuerfrei“, ist meist diese Befreiung gemeint. Ob ein Gewinn beim späteren Verkauf steuerfrei ist, regelt dagegen die Einkommensteuer – dazu mehr am Ende dieses Beitrags.
Was ist Anlagegold? Die Voraussetzungen nach § 25c UStG
Goldbarren und Goldplättchen
- Feingehalt von mindestens 995/1000
- ein Gewicht, das am Goldmarkt akzeptiert wird – Form, Gewicht und Herstellungsverfahren sind sonst unerheblich
- Hersteller, Feingehalt und Gewicht sind eingeprägt oder eingestanzt (so der Umsatzsteuer-Anwendungserlass)
Übliche Anlagebarren aus 999,9er Gold erfüllen das unabhängig von ihrer Größe – auch kleine Barren ab 1 Gramm.
Goldmünzen
- Feingehalt von mindestens 900/1000
- nach dem Jahr 1800 geprägt
- im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel – heute oder früher
- üblicherweise zu einem Preis gehandelt, der den Marktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt
Alle vier Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein.
Auch Zertifikate und Goldkonten, die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder einen Anspruch darauf begründen, sind nach § 25c UStG steuerfrei.
Die 80-Prozent-Grenze an einem Beispiel
Angenommen, das Gold in einer Münze ist beim aktuellen Goldpreis 1.000 € wert. Dann bleibt sie Anlagegold, solange sie üblicherweise für nicht mehr als 1.800 € gehandelt wird – also für nicht mehr als 180 % ihres Goldwerts. Verbreitete Anlagemünzen liegen deutlich darunter, weil ihr Aufgeld nur einen kleinen Teil des Preises ausmacht. Wird für eine Sammlermünze dagegen wegen kleiner Auflage oder besonderer Prägequalität mehr als das 1,8-Fache ihres Goldwerts bezahlt, ist sie kein Anlagegold, und beim Kauf fällt Umsatzsteuer an.
Liste mehrwertsteuerfreier Goldmünzen
Damit nicht jede Münze einzeln nachgerechnet werden muss, veröffentlicht die Europäische Kommission jedes Jahr vor dem 1. Dezember im Amtsblatt der EU ein Verzeichnis der Goldmünzen, die die Voraussetzungen erfüllen. Eine Münze aus diesem Verzeichnis gilt während des gesamten Jahres, für das es veröffentlicht wurde, als Anlagegold. Steht eine Münze nicht darin, kann sie trotzdem Anlagegold sein – dann müssen die vier Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein.
Zu den bekannten Anlagemünzen gehören der Krugerrand aus Südafrika (916,7/1000), der Wiener Philharmoniker und die Britannia (beide 999,9/1000). Auch historische Goldmünzen, die längst kein Zahlungsmittel mehr sind, können Anlagegold sein: Es genügt, dass sie es in ihrem Ursprungsland einmal waren. Welche Münzen gerade lieferbar sind, sehen Sie unter Goldmünzen kaufen.
Was nicht als Anlagegold gilt
- Goldschmuck – Ringe, Ketten oder Armbänder sind kein Anlagegold, unabhängig vom Feingehalt.
- Barren unter 995/1000 – etwa Barren aus legiertem Gold.
- Goldmünzen, die eine Voraussetzung verfehlen – etwa Sammlermünzen, die üblicherweise mehr als 80 % über ihrem Goldwert gehandelt werden.
- Silber, Platin und Palladium – in jeder Form, also auch als Barren oder Anlagemünze.
Beim Kauf dieser Waren vom Händler fällt Umsatzsteuer an. Verkaufen Sie dagegen als Privatperson Schmuck oder Altgold, spielt die Umsatzsteuer keine Rolle, weil Sie dabei nicht als Unternehmer handeln – mehr dazu unter Altgold verkaufen.
Warum ist Gold mehrwertsteuerfrei und Silber nicht?
Die Befreiung beruht auf EU-Recht. Mit der Richtlinie 98/80/EG wurde zum Jahr 2000 eine Sonderregelung für Anlagegold eingeführt, die heute in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie steht. Der Gedanke: Wer Anlagegold kauft, tätigt eine Finanzanlage – vergleichbar mit anderen Finanzanlagen, die ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit sind. Gold wird zudem von Zentralbanken als Währungsreserve gehalten.
Silber dagegen wird zu einem großen Teil in der Industrie verbraucht, etwa in Elektronik und Solartechnik, und steuerlich wie eine gewöhnliche Ware behandelt. Für Silber, Platin und Palladium gibt es keine vergleichbare Sonderregelung. Weil die Regel aus dem EU-Recht stammt, ist Anlagegold in allen EU-Staaten mehrwertsteuerfrei, zum Beispiel auch in Österreich.
Silber: 19 % Umsatzsteuer oder Differenzbesteuerung
Bei GoldXBull berechnen wir für Lieferungen innerhalb Deutschlands auf Silber 19 % Umsatzsteuer (siehe unsere FAQ). In einem Bruttopreis von 119 € stecken also 19 € Umsatzsteuer. Verkaufen Sie das Silber später als Privatperson wieder, erhalten Sie diese Steuer nicht zurück, denn der Ankaufspreis richtet sich nach dem Silberwert. Für denselben Betrag bekommen Sie bei Silber also weniger Metall, als es ohne Steuer der Fall wäre.
Manche Händler bieten Silbermünzen differenzbesteuert nach § 25a UStG an. Dann wird die Umsatzsteuer nicht auf den ganzen Preis berechnet, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis des Händlers, und sie wird auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen. Unser Silbersortiment finden Sie unter Silbermünzen kaufen.
Anlagegold mehrwertsteuerfrei kaufen: Darauf sollten Sie achten
1. Feingehalt prüfen
Barren brauchen mindestens 995/1000, Münzen mindestens 900/1000. Anlagebarren anerkannter Hersteller haben in der Regel 999,9 – also 99,99 % reines Gold.
2. Anlagemünze statt Sammlermünze
Verbreitete Anlagemünzen stehen im jährlichen EU-Verzeichnis. Bei Sammlermünzen mit hohem Aufgeld kann Umsatzsteuer anfallen – fragen Sie im Zweifel vor dem Kauf nach.
3. Preis je Gramm vergleichen
Bei Anlagegold enthält der Preis keine Umsatzsteuer, bei Silber, Platin und Palladium in der Regel 19 %. Vergleichen Sie Angebote deshalb anhand des Endpreises je Gramm Feinmetall – einschließlich Umsatzsteuer.
4. Ausweis bereithalten
Für Geschäfte mit Anlagegold gelten nach § 25c Abs. 6 UStG die Identifizierungspflichten des Geldwäschegesetzes. Je nach Betrag und Zahlungsart muss der Händler daher Ihren Ausweis prüfen.
Mehrwertsteuerfreie Goldbarren und Goldmünzen bei GoldXBull
Wir führen Goldbarren von Argor-Heraeus, PAMP Suisse und Valcambi ab 1 Gramm, in der Regel mit 999,9er Feingold – alle als Anlagegold mehrwertsteuerfrei. Die Gewichte im Überblick finden Sie unter Goldbarren kaufen, lieferbare Anlagemünzen unter Goldmünzen kaufen. Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob Sie Barren oder Münzen wählen; was sonst für die eine oder andere Form spricht, lesen Sie unter Goldbarren oder Goldmünzen.
Online bestellte Ware versenden wir voll versichert und stellen sie nur gegen Unterschrift zu; bei einem Bestellwert über 1.750 € ist der Versand kostenlos. Oder Sie besuchen uns in der Rampischen Straße in Dresden, nur wenige Schritte von der Frauenkirche – mehr unter Gold kaufen in Dresden.
Verkauf und Einfuhr von Anlagegold
Verkauf: Auch wenn Sie Anlagegold verkaufen, fällt keine Umsatzsteuer an. Davon zu unterscheiden ist die Einkommensteuer auf einen Gewinn: Für Privatpersonen ist er nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei (§ 23 EStG). Einzelheiten unter Gold verkaufen und Steuern.
Einfuhr: Die Einfuhr von Anlagegold ist nach § 25c UStG ebenfalls steuerfrei – es fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Bringen Sie Anlagegold im Wert von 10.000 € oder mehr aus einem Land außerhalb der EU mit, müssen Sie es beim Zoll aber unaufgefordert schriftlich anmelden.
Dieser Hinweis ersetzt keine Steuerberatung.
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